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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1. Um die Datenbank nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich ein Passwort und einen Benutzernamen geben lassen. Dies geschieht formlos per E-Mail oder indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Es gilt als Verstoß gegen das Urheber- und Werknutzungsrecht, wenn Sie sich mit einem Benutzernamen/Passwort bei uns anmelden, das nicht Ihrem Unternehmen zugeordnet ist. Ebenso ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Anmeldung erforderlich.

2. Die Fotos stehen ausschließlich Medien (egal ob elektronischer oder digitaler Art) zur Verfügung. Als Medien verstehen wir Tages-, Wochen- oder Monatszeitungen, einmalige Publikationen oder Internetseiten, die eine Aktualität vermitteln. Eine Verwendung des Bildmaterials für andere Zwecke - besonders für Werbezwecke - bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Weitergabe des bereitgestellten Bildmaterials an dritte Personen ist nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung gestattet.

3.Das Urheberrecht bleibt auch mit dem Erwerb von Bildmaterialien bei www.sobe-foto.at  bzw. den Fotografen.

4. Sobe/Foto übernimmt keine Haftung, die durch die Verwendung des Bildmaterials entstehen. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind vom Verwender grundsätzlich selbst zu klären. www.sobe-foto.at übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Fotos, die durch entsprechende Software (z.B.: Adobe Photoshop(R)) verändert worden sind. Ein entsprechender Vermerk ist anzubringen.
 
5. Bei der Veröffentlichung eines Bildes ist eindeutig und offensichtlich anzugeben, aus welcher Quelle das Bild stammt (hier: sobe-foto.at). Auch ist der Fotograf - sofern genannt - mit Familiennamen anzugeben. z.B.: Foto:Sobe /Mustermann. Eine Unterlassung bzw. falsche Kennzeichnung gibt Sobe/Foto das Recht, das doppelte Honorar für das entsprechende Bild in Rechnung zu stellen.

6. Jede Veröffentlichung ist honorarpflichtig, wobei für jedes Medium ein entsprechender Satz gesondert und schriftlich vereinbart wird. Ist kein Honorar vereinbart, gelten die branchenüblichen Sätze. Honorare sind bei redaktioneller Nutzung unmittelbar nach Veröffentlichung, bei anderer Nutzung nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen zu begleichen.

7. Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall der Schriftform, mündliche Absprachen sind nicht gültig.

8. Gerichtsstand ist Villach, es gilt das österreichische Recht.